An unserer Schule sind Andrea Stühr und Jochen von Spreckelsen als Verbindungslehrkräfte zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gewählt worden.
Sie unterstützen beide die SV-Arbeit am Gymkro und sind beratend tätig.
Dies gilt auch, wenn Beratungsbedarf z.B. in einzelnen Klassen, bei Konflikten zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften entsteht, die nicht mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer geklärt werden können. Wie im letzten Jahr werden auch in diesem die Klassensprecherinnen und Klassensprecher von den Verbindungslehrkräften geschult, Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten in einer Fortbildung geklärt.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem aktuellen Schulgesetz, hier ein Auszug:
(1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.
(2) Die Schülervertretung in der Schule kann eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt. Die Wahl der Verbindungslehrerin oder des Verbindungslehrers erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie oder er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer kann beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen; ausgenommen sind Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen nach § 65 Abs. 4 und § 97. (...)
(3) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen und sind nach Weisung der Schulleiterinnen oder der Schulleiter zur Aufsichtsführung bei Veranstaltungen der Schülervertretungen verpflichtet. (...)
(4) Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer einer Schule kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten der Schülervertretung abberufen werden. (...)